Versicherung „doppelte Befreiung“, wie gut muss es doch sein, so hoch gelobt zu werden.

Befreiung: Befreiung: Der Hauptvertrag ist von der Zahlung der Versicherungsprämie befreit
Dies bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft im Falle einer unglücklichen Invalidität nicht nur die Ihnen zustehenden Prämien zahlt, sondern dass, solange Sie den Vertrag nicht kündigen, auch die nachfolgenden Prämien der Police jährlich von der Versicherungsgesellschaft gezahlt werden und der Wert der Police weiterhin gültig bleibt.










