Sind Versicherungen mit Anlagecharakter steuerfrei?

Anlageversicherungen sind zwar nicht völlig steuerfrei, bieten aber den Vorteil der Steuerstundung.
Während der internen Laufzeit der Police werden Vermögenszuwächse und Dividenden nicht besteuert, bei einer Kündigung oder Teilrücknahme der Police müssen die die gezahlten Prämien übersteigenden Gewinne jedoch in die persönliche Einkommensteuererklärung einbezogen werden.
Erträge aus der Sterbegeldversicherung sind in der Regel steuerfrei. Übersteigt der Nachlass jedoch den steuerfreien Betrag, unterliegt er dennoch der Erbschaftssteuer.
Im Vergleich zum direkten Halten von ETFs können Anlagerichtlinien die Besteuerung aufschieben und eignen sich für eine langfristige Vermögensallokation, häufige Entnahmen verursachen jedoch weiterhin Steuerkosten.










