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Sind Versicherungen mit Anlagecharakter steuerfrei?

Wenn Sie vielbeschäftigt sind und Ihr übriges Geld häufig in Aktien-ETFs investieren, haben Sie die Versicherungsvertreter in Ihrer Umgebung sicher schon oft sagen hören: „Warum schließen Sie nicht stattdessen eine Anlageversicherung bei mir ab? So können Sie wenigstens die Steuer vermeiden.“

Aber stimmt die Aussage des Versicherungsvertreters wirklich, dass ich beim Abschluss einer Kapitalanlageversicherung überhaupt keine Steuern zahlen muss?

Die steuerliche Behandlung von Anlageversicherungen unterscheidet sich zwar von der von allgemeinen Aktien oder ETFs, aber sie sind nicht völlig steuerfrei. Es kommt auf die Umstände an:

1. Wertsteigerung der Investition im Rahmen der Police:

Auf dem Konto einer Versicherungspolice vom Typ Investment werden die Vermögenswerte während der Wertsteigerungsphase, die mit der Verwaltung des Fonds innerhalb des Versicherungskontos zusammenhängt, nicht besteuert.

Bleiben die Dividenden in der Police und werden nicht abgehoben, werden sie nicht besteuert.

2. Kündigung bzw. Teilrücktritt:

Wenn Sie den Vertrag kündigen oder eine Teilauszahlung vornehmen und die Auszahlungssumme die gezahlten Prämien übersteigt, gilt der übersteigende Betrag als „Gewinn“ und muss in der persönlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Im Allgemeinen wird der überschüssige Betrag mit einem Steuersatz zwischen 61 und 401 TP3B besteuert, abhängig von der Einkommensteuerklasse der jeweiligen Person.

3. Todesfallanspruch:

Die Todesfallleistungen aus Kapitallebensversicherungen sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Übersteigt der gesamte Nachlass jedoch den steuerfreien Betrag, wird er dennoch in die Erbschaftssteuer einbezogen.

4. Unterschiede bei der Besteuerung von ETF-Dividenden:

Wenn Sie direkt taiwanesische Aktien-ETFs halten, gelten die Dividenden, die Sie erhalten, als Dividendeneinkünfte und müssen in Ihre persönliche Gesamteinkommensteuer einbezogen werden. Es gelten die Steuersätze 28% oder 30%.

Investieren Sie indirekt über eine Anlagepolice in ETFs, werden die Dividenden nicht direkt an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, sondern in die Police hineingerollt und somit nicht sofort versteuert.

Deshalb sind Versicherungen mit Anlagecharakter nicht völlig steuerfrei, die Steuerlast wird jedoch bis zur Beendigung des Vertrages bzw. Rücknahme der Versicherung gestundet.

Ist der Zweck ein langfristiger Vermögenszuwachs, kommt es zwar zu einem Steuerstundungseffekt, bei häufigen Entnahmen oder Kündigungen entstehen jedoch dennoch Steuerkosten.

Was die Vermeidung der Besteuerung betrifft, gibt es Fragen im Zusammenhang mit der Anlageklasse und der Gewinnabhebung, damit die Anlageversicherung wirklich steuerfrei ist. Dies werde ich Ihnen später langsam erläutern.


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