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„Breaking News“ Kreditzinszuschuss für selbstgekaufte Wohnungen

Das Ministerium für Inneres und Landmanagement gab bekannt, dass die Antragsfrist für Wohnbauförderung im Jahr 2024 vom 1. bis 30. August läuft. Zu den Zuschüssen gehören Zinszuschüsse für Wohnungsbaudarlehen zum Selbstkauf und zur Renovierung und können mit neuen Qing'an-Darlehen abgeglichen werden. Antragsteller müssen vier Bedingungen erfüllen: jährliches Haushaltseinkommen, durchschnittliches monatliches Einkommen pro Person sowie Grenzen für bewegliches und unbewegliches Eigentum im Haushalt. Zu den Verstößen zählen der Besitz einer Zweitwohnung, der Besitz eines Hauses durch den Ehegatten und die Erbschaft eines Hauses. Zuwiderhandlungen müssen den Zuschuss zurückzahlen. Bitte beachten Sie die Vorzugszinssätze und Konditionen, die Förderdauer kann bis zu 20 Jahre betragen.
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