Schlagwort: Immobilie

Haben Sie schon einmal den Begriff „reservierte Steuerquelle“ gehört?

Übersteigt das Erbe den steuerfreien Betrag, muss die Steuer vor der Erbschaft entrichtet werden, andernfalls kann das Vermögen nicht übertragen werden. Viele Menschen sind gezwungen, ihr Erbe aufzugeben oder Geld aufzutreiben, da ihnen eine „Steuerrücklage“ fehlt. Eine frühzeitige Planung und die rechtliche Ausweitung der Steuerrücklage können sicherstellen, dass das hart erarbeitete Vermögen reibungslos an zukünftige Generationen weitergegeben werden kann und der Druck hoher Erbschaftssteuern auf Familienmitglieder vermieden wird.

Wie können wir bei Bargeld, Immobilien, Aktien und Versicherungen Steuerfreigrenzen nutzen, um Vermögen gezielt weiterzugeben?

Bei der Vermögenserbschaft sollte die jährliche Schenkungssteuerbefreiung in Höhe von 2,44 Millionen NT$ sinnvoll genutzt werden. Geldgeschenke sind flexibel und steuerfreundlich und eignen sich daher, um Kindern den Kauf eines Eigenheims zu erleichtern. Bei Immobilienschenkungen muss die kombinierte Grundsteuer und das Risiko einer Unterschätzung der Kosten berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, die Haltekosten durch Kauf und Verkauf zu erhöhen. Bei der Spende von Aktien sollte auf Bewertungsstandards geachtet werden, da nicht börsennotierte Aktien höhere Risiken bergen. Policy Gifting muss sicherstellen, dass die Interessenverteilung im Einklang mit dem Familienkonsens steht. Es wird empfohlen, einen professionellen Berater zu konsultieren, um einen individuellen Plan zu erstellen, der Steuer- und Familienbedürfnisse in Einklang bringt und so eine reibungslose Vererbung und Wertsteigerung des Vermögens gewährleistet.
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