Steuerrisiken von Versicherungen mit Anlagecharakter

Das Steuerrisiko bei Policen vom Anlagetyp hängt vom „Gewinn“ (Auszahlungsbetrag – gezahlte Prämien) ab und nicht davon, ob dieser den Kapitalbetrag übersteigt. Wenn kein Gewinn vorliegt, besteht auch keine Steuerbefreiung; liegt ein Gewinn vor, so richtet sich die Steuerbelastung nach den Jahreseinkünften und dem Freibetrag. Der Auszahlungsbetrag ist steuerfrei, wenn er weniger als 92.000 (Standard 2024) beträgt, wird jedoch in die umfassende Einkommensteuererklärung einbezogen (Steuersatz 5%~40%), wenn er den Grenzwert überschreitet. Bei einer Investitionssumme unter 1 Million besteht kein Grund zur Sorge. Bei Anlagen über 2 Millionen empfiehlt es sich, die Gelder in Raten abzuheben und sinnvolle Pläne zur Steuerersparnis zu machen. Wer mehr als 5 Millionen investiert, sollte seine Steuern frühzeitig planen, um hohe Steuerbelastungen zu vermeiden.