Was genau ist die „Haus- und Grundstücks-Kombinationssteuer“ und warum haben alle solche Angst!

Die Immobilien- und Grundstücksintegrationssteuer ist eine im Jahr 2015 eingeführte Immobilientransaktionssteuer. Sie besteuert die tatsächlichen Einkünfte aus dem Verkauf von Häusern und Grundstücken. Diese Steuerregelung gilt für Immobilien, die nach 105 Jahren beim Verkauf erworben wurden. Die kurzfristigen Transaktionssteuersätze betragen bis zu 35% oder 45%. Mit der überarbeiteten Version 2.0 vom 28. April 2010 wurden die Vorschriften weiter verschärft, darunter eine hohe Besteuerung kurzfristiger Arbitrage, eine Besteuerung juristischer Personen, eine Ausweitung des Besteuerungsbereichs, die Verhinderung von Steuerhinterziehung durch Landbeanspruchung usw. Allgemeine Haushalte sind von dieser Steuer überhaupt nicht betroffen, wenn sie nicht verkaufen oder keinen Gewinn erzielen.