Wenn nur ein Teil des Hauses auf meinen Namen geschäftlich genutzt wird, kann ich es trotzdem für den privaten Gebrauch anmelden?

Wenn ein Teil des Hauses geschäftlich genutzt wird und der Rest als Eigenheim dient, können Sie dennoch den Eigennutzungssteuersatz und Steuerersparnisse beantragen. Grundsteuer, Grundsteuer und Grundbesitzsteuer können je nach Nutzungsanteil getrennt erhoben werden. Der Schlüssel liegt darin, die Nutzung klar aufzuteilen, ehrlich zu deklarieren und rechtzeitig einen Antrag zu stellen, um legal das Beste aus beiden Welten zu erreichen: „Selbstwohnsitz, Gewerbe, Steuerersparnis und Steuerbefreiung“.