Abgesehen von den Ausschlüssen bietet die Versicherungsbranche auch viele interessante Spielmöglichkeiten!

Im Living-Annuity-Teil eines Rentenversicherungsvertrags darf es keine Ausschlüsse geben. Der Haftungsausschluss bezieht sich auf die Gefahr, die dem Versicherten vorsätzlich oder rechtswidrig zugefügt wurde. Das Versicherungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass der Versicherer von der Schadensersatzpflicht befreit ist.